Unsere Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der Übergabe der Kinder an die Erzieherin bzw. Eltern. Während der KiTa-zeit befinden sich die Kinder ebenfalls unter unserer Aufsicht. Für den Weg zum Kindergarten bzw. nach Hause sind Sie als Eltern verantwortlich. Einverständniserklärungen zum alleinigen Antritt des Heimweges können bei uns eingefordert werden.
Bei Festen, Feiern und Veranstaltungen tragen Sie die Aufsichtspflicht.