An Tagen, die zwischen einem Feiertag und dem Wochenende liegen bieten wir eine sogenannte Bedarfsbetreuung an. Das heißt, wenn Sie an den Tagen Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie es vorher dafür anmelden. An diesen Tagen bieten wir kein Mittagessen an. Kinder, die über Mittag im Kindergarten bleiben, versorgen Sie bitte mit einer zweiten Brotzeit.